Allgemeine Geschäftsbedingungen Rinagro B.V.

Handelskammer – Kamer van Koophandel Eintrag unter 010932240000

Zahlungsfristen:
Zahlung der Rinagro-Rechnungen in dreizig Tagen nach Rechnungsdatum. Ausnahmen dazu sind nur gültig nach schriftlicher Vereinbarung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gelten 2% Zinsen pro Monat. Diese Überschreitungen werden addiert auf Basis der Gesamtsumme. Teile eines Monats werden als 30 Tagen (= 1 Monat) kalkuliert.

Eigentumsvorbehalt:
Rinagro B.V. ist juristisch und wirtschaftlich Eigentümer der gelieferten und eventuell bereits verbrauchten Waren falls eine Überweisung der offenen Rechnungen fehlt.

Recht:
Für (außer)vertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht. Der Rechtsgang ist Leeuwarden (NL).

Die juristischen Klauseln im “Vienna Sales Convention” werden von Rinagro B.V. abgelehnt.

Die weiteren Artikel dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rinagro B.V.” sind zur Zeit in Vorbereitung.